Das Team Luxus Fototextilien 3D bemüht sich den zuverlässigen, für Sie zuständigen, qualitativen und niveauvollen Kundenservice anzubieten, denn wir schätzen unsere Kunden sehr. Deshalb legen wir sehr viel Wert auf Ihre Meinung. Dieser Bereich steht Ihnen für Fragen oder Anmerkungen zur Verfügung.
Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes
2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen
Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden.
Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Absatz 1 Satz 8 UStG n. F. eine Rechnung, die in
einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die
Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich
reduziert. Nunmehr können u. a. auch Rechnungen, die per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder
Textdokumentanhang) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen.